Ein Modulhandbuch fasst die Modulbeschreibungen eines Studiengangs zusammen. Für jedes Modul nennt es unter anderem Lernergebnisse und Inhalte, Lehrformen, Teilnahmevoraussetzungen, ECTS-Punkte, Arbeitsaufwand, Prüfungsform und Dauer. Wer Studiengänge der Wirtschaftspsychologie vergleicht, findet dort, was sich hinter Modulnamen und Studiengangsbezeichnung verbirgt.
Rechtlicher Rahmen: Modularisierung nach § 7 MRVO
Grundlage ist § 7 der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (Fassung vom 21.11.2024), nach deren Muster die Länder ihre Studienakkreditierungsverordnungen erlassen. Nach § 7 Abs. 1 sind Studiengänge in Module zu gliedern. Module sind thematisch und zeitlich abgegrenzt und sollen in der Regel innerhalb von höchstens zwei aufeinanderfolgenden Semestern vermittelt werden können. Das Wort Modulhandbuch verwendet die Verordnung nicht; sie spricht von Modulbeschreibungen. Eine solche Beschreibung soll nach § 7 Abs. 2 mindestens enthalten:
- angestrebte Lernergebnisse und Studieninhalte
- Lehr- und Lernformen
- Voraussetzungen für die Teilnahme
- Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Leistungspunkten
- ECTS-Leistungspunkte und Benotung
- Häufigkeit des Angebots
- Arbeitsaufwand
- Dauer des Moduls
Bei den Voraussetzungen für die Vergabe der Punkte ist anzugeben, wie ein Modul erfolgreich absolviert werden kann, also Prüfungsart, -umfang und -dauer (§ 7 Abs. 3). Nach der Begründung sollen die Beschreibungen verlässlich über Studienverlauf, Inhalte und Anforderungen informieren und eine Einschätzung erlauben, ob Module beim Wechsel der Hochschule anrechenbar sind. Zu den Kriterien der Akkreditierung gehört außerdem, dass Modulbeschreibungen dokumentiert und veröffentlicht sind (§ 12 Abs. 1 Satz 6). Bindend sind die Verordnungen der Länder, nicht das Muster der KMK; welche Fassung ein Land anwendet, zeigt die Übersicht des Akkreditierungsrats (Stand Oktober 2026).
Acht Karten mit den Mindestangaben einer Modulbeschreibung: Lernziele mit Ergebnissen und Inhalten; Lehrformen, etwa Seminar; Teilnahme, also nötige Vorkenntnisse; Vergabe der Punkte mit der Art der Prüfung, ihrem Umfang und ihrer Dauer; ECTS-Punkte und Note; Häufigkeit des Angebots je Semester oder Studienjahr; Arbeitsaufwand in Stunden und Punkten; Dauer, in der Regel höchstens zwei Semester. Darunter der Hinweis: Die Liste ist eine Soll-Vorschrift der Musterverordnung; verbindlich sind die Landesverordnungen.
Das Modulhandbuch im Studium der Wirtschaftspsychologie lesen
Für 62 der 66 Kern-Bachelor- und 46 der 60 Kern-Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie enthält die Recherche von wirtschaftspsychologie.com eine Auswahl von Modulen, im Median 10 beziehungsweise 8 je Studiengang (Stand Oktober 2026). Eine solche Auswahl ersetzt das Modulhandbuch nicht; erst dort stehen alle Module mit Punkten, Prüfungen und Voraussetzungen. Beim Vergleich von Studiengängen helfen diese Fragen:
- Wie viele Punkte entfallen auf psychologische Module, wie viele auf Wirtschaft und Methoden? Studiengangsname und Grad sagen darüber nichts (Bachelor of Science).
- Welche Module sind Pflicht, welche Wahlpflicht, und ab welchem Semester beginnt ein Schwerpunkt?
- Welche Prüfungsformen kommen vor, etwa Klausur, Hausarbeit, Referat oder Projektbericht?
- Wie oft wird ein Modul angeboten? Läuft es nur einmal im Studienjahr, wirkt sich ein verschobenes Modul stärker auf den Studienablauf aus.
- Welche Vorkenntnisse setzen Module voraus, etwa Statistik für Methodenmodule?
In der Praxis: Anerkennung bei Wechsel und Auslandsstudium
Beim Wechsel der Hochschule oder nach einem Studium im Ausland dienen Modulbeschreibungen als Grundlage, um Leistungen anzuerkennen; die Hochschulen setzen dabei die nationalen und landesrechtlichen Regeln um (§ 3 Abs. 4 MRVO). Der ECTS-Leitfaden 2015 der Europäischen Kommission sieht ein Vorlesungsverzeichnis mit Angaben zu Studiengängen und Lerneinheiten vor, das auf der Website der Hochschule veröffentlicht wird. Zusammen mit Lernvereinbarung und Leistungsübersicht bildet es die Grundlage für Entscheidungen über die Anerkennung von Credits.
Ob ECTS-Punkte vergeben werden, richtet sich nach den Leistungen, die die Prüfungsordnung vorsieht (§ 8 Abs. 1 Satz 4 MRVO). Wie Punkte berechnet werden und wie Bachelor und Master auf 300 kommen, erklärt der Eintrag ECTS-Punkte; wie Modulkonzepte in der Akkreditierung geprüft werden, der gleichnamige Eintrag. Für den Wechsel in einen konsekutiven Master zeigen Modulbeschreibungen, welche Fachanteile ein Bachelor tatsächlich enthält.