Ein konsekutiver Master ist ein Masterstudiengang, der auf einen ersten Hochschulabschluss folgt und dieses Studium vertieft, verbreitert, fachübergreifend ergänzt oder in eine fachlich andere Richtung führt. Ein weiterbildender Master setzt dagegen qualifizierte Berufserfahrung von in der Regel mindestens einem Jahr voraus und knüpft an sie an. Beide führen zum gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Für Studierende der Wirtschaftspsychologie entscheidet die Unterscheidung vor allem über den Zugang.
Rechtlicher Rahmen nach der Musterrechtsverordnung
Die Musterrechtsverordnung in der Fassung vom 21.11.2024, Vorlage für die Studienakkreditierungsverordnungen der Länder, sieht vor, dass bei der Einrichtung eines Masterstudiengangs festzulegen ist, ob er konsekutiv oder weiterbildend ist (§ 4 Abs. 2). Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | konsekutiv | weiterbildend |
|---|---|---|
| Zugang | erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (§ 5 Abs. 1) | erster Abschluss oder, wenn das Landesrecht es vorsieht, eine Eingangsprüfung; dazu qualifizierte Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr (§ 5 Abs. 1) |
| Inhalt | vertiefend, verbreiternd, fachübergreifend oder fachlich anders (§ 11 Abs. 3) | berücksichtigt die beruflichen Erfahrungen und knüpft an sie an (§ 11 Abs. 3) |
| Mastergrad | Bezeichnungen nach § 6 Abs. 2, etwa Master of Science oder Master of Arts | auch abweichende Bezeichnungen zulässig (§ 6 Abs. 2 Satz 5) |
| Niveau | Masterniveau | gleiches Niveau, gleiche Berechtigungen, gleiche Vorgaben zu Regelstudienzeit und Abschlussarbeit (§ 4 Abs. 2) |
Von der Mindestdauer der Berufserfahrung kann nach § 5 Abs. 1 Satz 3 nur für einzelne Studierende in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Laut Begründung zählt nur Berufstätigkeit nach dem ersten Abschluss; Pflichtpraktika aus dem Bachelor oder Berufstätigkeit vor dem Studium ersetzen sie nicht. Umgekehrt muss ein konsekutiver Master nicht unmittelbar auf den Bachelor folgen: Bachelor und Master können auch mit Phasen der Berufstätigkeit dazwischen studiert werden. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit im Vollzeitstudium fünf Jahre (§ 3 Abs. 2 Satz 3). Rechtsverbindlich sind die Studienakkreditierungsverordnungen der Länder (Übersicht des Akkreditierungsrats, Stand Oktober 2026) und ihre Hochschulgesetze, die im Einzelnen von der Musterverordnung abweichen können, sowie die Zulassungsordnungen der Hochschulen.
Vergleich in zwei Spalten. Konsekutiver Master: Zugang mit erstem Hochschulabschluss; Inhalt vertiefend, verbreiternd oder fachlich anders; gleiches Niveau. Weiterbildender Master: Zugang mit erstem Abschluss und mindestens einem Jahr Berufserfahrung danach; Inhalt knüpft an die Berufserfahrung an; gleiches Niveau und gleiche Berechtigungen. Darunter: Von 60 Kern-Mastern Wirtschaftspsychologie verlangen 15 Berufserfahrung, alle berufsbegleitend oder im Fernstudium.
Konsekutiver Master im Studium der Wirtschaftspsychologie
Unter den 60 Kern-Masterstudiengängen Wirtschaftspsychologie, die wirtschaftspsychologie.com recherchiert hat (Stand Oktober 2026), schließen 51 mit dem M.Sc. ab und 9 mit dem M.A.; einer davon trägt den Zusatz Weiterbildungsmaster. Ausdrücklich als konsekutiv bezeichnet sind in den erfassten Angaben 6 der 60, als weiterbildend oder nicht konsekutiv 2; bei den übrigen 52 fehlt eine ausdrückliche Einordnung. Berufserfahrung verlangen 15 der 60, alle berufsbegleitend oder im Fernstudium. Ob ein Studiengang konsekutiv oder weiterbildend ist, wird bei seiner Einrichtung festgelegt; eine verlangte Berufserfahrung allein macht ihn nicht zum weiterbildenden Master, denn nach § 5 Abs. 3 können für den Zugang zu Mastern nach Landesrecht weitere Voraussetzungen vorgesehen werden.
Welche Abschlüsse, Leistungspunkte und Nachweise die Master im Einzelnen verlangen, zeigt der Ratgeber Master Wirtschaftspsychologie: Zugang. Abschluss, Studienform und Dauer vergleicht die Übersicht der Masterstudiengänge Wirtschaftspsychologie.
Was die Unterscheidung für die Studienplanung bedeutet
- Punkte: Für den Masterabschluss sieht die Musterrechtsverordnung einschließlich des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Punkte vor; im Einzelfall kann davon abgewichen werden (§ 8 Abs. 2). Wie Bachelor und Master auf diese Summe kommen, erklärt der Eintrag ECTS-Punkte.
- Fachwechsel: Weil konsekutive Master auch fachlich andere Studiengänge sein können, schließt ein Bachelor in einem anderen Fach einen Master nicht grundsätzlich aus. Maßgeblich sind die Zugangsvoraussetzungen der Hochschule, etwa Mindestpunkte in Psychologie oder Statistik.
- Grad: Ob ein Bachelor of Science oder ein Bachelor of Arts vorausgeht, entscheidet nicht allein über den Zugang; Inhalte und Punkte zeigt das Modulhandbuch.
- Psychotherapie: Wer unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut psychotherapeutisch arbeiten will, braucht eine Approbation (§ 1 PsychThG). Voraussetzung dafür sind ein eigenes Studium mit Bachelor und Master, das nur Universitäten und gleichgestellte Hochschulen anbieten, und die bestandene psychotherapeutische Prüfung, eine staatliche Prüfung nach § 10 PsychThG (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 PsychThG); ein Studium der Wirtschaftspsychologie führt nicht dorthin. Berufsrechtlich anerkannt wird ein solcher Master nur, wenn ihn ausschließlich Absolventinnen und Absolventen eines dafür anerkannten Bachelors oder eines gleichwertigen Studiums beginnen können (§ 9 PsychThG, Rechtsstand Oktober 2026). Mehr dazu im Ratgeber Nach dem Bachelor Wirtschaftspsychologie.