Ein Intelligenztest misst kognitive Fähigkeiten unter standardisierten Bedingungen: Alle Teilnehmenden bearbeiten gleichartige Aufgaben mit derselben Anleitung und derselben Zeit. Typische Bereiche sind schlussfolgerndes Denken, sprachliches Verständnis, räumliches Vorstellen und Verarbeitungsgeschwindigkeit. Das Ergebnis ist kein absoluter Wert, sondern eine Position im Vergleich zu einer Normstichprobe, meist ausgedrückt als Intelligenzquotient (IQ).
Grundlagen: Generalfaktor und IQ-Skala
Charles Spearman beobachtete 1904, dass Leistungen in sehr unterschiedlichen Bereichen positiv zusammenhängen. Er schloss daraus, dass alle Bereiche intellektueller Tätigkeit eine gemeinsame Grundfunktion teilen, während die übrigen, spezifischen Anteile von Bereich zu Bereich verschieden sind. Sein Aufsatz spricht von „General Intelligence“; heute ist auch vom Generalfaktor oder von allgemeiner kognitiver Fähigkeit die Rede.
Viele Intelligenztests geben ihr Ergebnis auf einer Skala mit dem Mittelwert 100 und der Standardabweichung 15 an. Die Rohwerte werden dafür so umgerechnet, dass die Normstichprobe genau diese Verteilung hat. Bei einer Normalverteilung liegen dann etwa 68 von 100 Personen zwischen 85 und 115 und etwa 95 von 100 zwischen 70 und 130. Ein IQ von 115 entspricht einem Prozentrang von 84: So viele von 100 Personen der Normstichprobe erreichen höchstens diesen Wert.
Normen veralten. Pietschnig und Voracek (2015) fassten 271 Stichproben mit fast vier Millionen Teilnehmenden aus 31 Ländern zusammen. Die Testleistungen stiegen von 1909 bis 2013 im Gesamt-IQ um etwa 0,28 Punkte pro Jahr (Flynn-Effekt), mit schwächerem Anstieg in den jüngeren Jahrzehnten. Wer mit alten Normen misst, vergleicht Teilnehmende mit einer früheren Bevölkerung, deren mittlere Leistung meist niedriger lag.
Normalverteilung der IQ-Werte mit Mittelwert 100 und Standardabweichung 15. Markiert sind die Werte 70, 85, 100, 115 und 130 mit den Prozenträngen 2, 16, 50, 84, 98. Hervorgehoben ist der Bereich von 85 bis 115, in dem etwa 68 von 100 Personen liegen; zwischen 70 und 130 liegen etwa 95 von 100.
Intelligenztests in der Personalauswahl
In der Eignungsdiagnostik gehören Fähigkeitstests zum Eigenschaftsansatz. Wie gut sie Berufserfolg vorhersagen, ist eine Frage der Validität. Sackett u. a. (2022) kamen bei der Neuberechnung älterer Metaanalysen zu dem Schluss, dass zu starke statistische Korrekturen die Validität vieler Auswahlverfahren überschätzt hatten. Die Verfahren mit hohem Rang blieben überwiegend vorn, aber mit um 0,10 bis 0,20 Punkte niedrigeren Schätzungen; an erster Stelle stand das strukturierte Interview.
Zu Gruppenunterschieden ist Vorsicht geboten. Sackett u. a. stellen ihren Validitätswerten mittlere Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen in den USA gegenüber und sprechen von einem Zielkonflikt zwischen Vorhersagegüte und Vielfalt. Solche Mittelwerte beschreiben Gruppen, nicht einzelne Personen, und sie können sich verändern: Grégoire (2024) verglich die französischen Normstichproben von vier Auflagen eines Intelligenztests für Kinder über 35 Jahre. Die Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen wurden kleiner; in der jüngsten Stichprobe mit 517 Jungen und 532 Mädchen zeigten sich im Gesamt-IQ kaum noch Unterschiede.
Intelligenztest im Studium der Wirtschaftspsychologie
Intelligenzdiagnostik ist Teil der Diagnostik. Dieses Fach steht bei 56 von 95 erfassten Anbietern laut Recherche, Stand Oktober 2026, in Studiengangsnamen, Schwerpunkten oder Modullisten. Intelligenztests oder kognitive Fähigkeiten im Wortlaut führt keiner der 95 Anbieter in diesen Feldern. Prüfungsrelevant sind etwa:
- die Umrechnung von Rohwerten in IQ und Prozentrang
- Normierung, Normalter und Flynn-Effekt
- Objektivität, Reliabilität und Validität eines Leistungstests im Sinne der Gütekriterien
- Testfairness und mittelbare Benachteiligung bei Gruppenunterschieden
In der Praxis: Norm und Gleichbehandlung
Für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen gibt es mit der DIN 33430, Ausgabe 2016-07, eine Dienstleistungsnorm mit Anforderungen an Planung, Verfahren, Urteilsbildung und beteiligte Personen. Sie gilt nicht automatisch: DIN-Normen werden nach Angaben des DIN erst durch Vertrag oder gesetzliche Vorgabe verbindlich. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet auch mittelbare Benachteiligungen. Kann ein scheinbar neutraler Test Menschen wegen eines Grundes aus § 1 AGG besonders benachteiligen, muss ein rechtmäßiges Ziel seinen Einsatz sachlich rechtfertigen, und die Mittel müssen zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sein (§ 3 Abs. 2 AGG). Mitbestimmung und Datenschutz behandelt der Eintrag Eignungsdiagnostik. Rechtsstand: Oktober 2026.