Wirtschaftspsychologe oder Psychologe? Was die Berufsbezeichnung erlaubt

Ein Wirtschaftspsychologe oder eine Wirtschaftspsychologin wendet laut BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit psychologisches Wissen auf wirtschaftliche Fragen an; die Tätigkeit ist nicht reglementiert. Frei wählbar ist die Bezeichnung trotzdem nicht: Im Geschäftsverkehr verbietet das Wettbewerbsrecht, über die eigene Befähigung zu täuschen, und ob ein Abschluss auch die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe trägt, hängt vom Studium ab. Ein eigenes Berufsgesetz gibt es unter diesen Bezeichnungen nur für die Psychotherapie (Stand Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tätigkeit als Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe ist laut BERUFENET nicht reglementiert; ein eigenes Berufsgesetz gibt es nicht.
  • Gesetzlich geschützt sind die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, die eine Approbation voraussetzt, und akademische Grade wie der Bachelor of Science.
  • Für Psychologin oder Psychologe gibt es kein Berufsgesetz. Wer die Bezeichnung im Geschäftsverkehr führt, darf nicht über die eigene Befähigung täuschen (§ 5 UWG).
  • Nach Auffassung des Berufsverbands BDP setzt die Bezeichnung ein Psychologiestudium mit Bachelor und Master voraus, auch in Wortverbindungen wie Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe.
  • Der Entwurf eines Psychologengesetzes von BDP und DGPs vom 4. Mai 2025 ist ein Verbandsvorschlag; ein Gesetzentwurf liegt dem Bundestag nicht vor (Stand Oktober 2026).

Was ein Wirtschaftspsychologe macht

Das BERUFENET führt Wirtschaftspsychologe/-psychologin als Tätigkeitsbezeichnung, auf Englisch Business psychologist. Typische Aufgaben liegen danach in der Marktforschung und im Marketing, im Personalwesen, etwa bei Auswahlverfahren und Weiterbildung, und in der Forschung zum Verhalten von Menschen im wirtschaftlichen Umfeld. Für den Zugang nennt das BERUFENET in der Regel ein abgeschlossenes grundständiges Studium der Wirtschaftspsychologie oder der Psychologie, für Führungspositionen und spezialisierte Aufgaben meist einen Master. Welche Berufsfelder die Hochschulen nennen und wie oft, zählt der Ratgeber Was macht man mit Wirtschaftspsychologie?.

Nicht reglementiert heißt: Eine staatliche Zulassung ist für die Tätigkeit nicht vorgeschrieben, und wer einen Abschluss im Ausland erworben hat, braucht laut BERUFENET für die Arbeit in diesem Beruf keine berufliche Anerkennung. Darüber, wer sich wie nennen darf, sagt das noch nichts. Dafür sind drei Gesetze maßgeblich: das Psychotherapeutengesetz, das Strafgesetzbuch und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Welche Bezeichnungen gesetzlich geschützt sind

Psychotherapeutin und Psychotherapeut

Wer Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ausüben will, braucht nach § 1 Psychotherapeutengesetz eine Approbation. Voraussetzungen sind unter anderem ein eigenes Bachelor- und Masterstudium, das in Vollzeit fünf Jahre dauert und nur an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen angeboten wird (§ 9 PsychThG), sowie die bestandene psychotherapeutische Prüfung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 PsychThG). Studiengänge der Wirtschaftspsychologie sind darauf in der Regel nicht ausgelegt, und mehrere Hochschulen weisen ausdrücklich darauf hin. Die Technische Hochschule Rosenheim etwa schreibt zu ihrem Bachelor Angewandte Psychologie mit Studienschwerpunkt Wirtschaftspsychologie, für den Weg zur Psychotherapie sei ein universitärer Bachelor erforderlich. Das Strafgesetzbuch nennt die Bezeichnungen Psychotherapeut und Psychologischer Psychotherapeut unter den geschützten Berufsbezeichnungen (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Akademische Grade

Nach § 132a StGB ist strafbar, wer unbefugt akademische Grade führt (Abs. 1 Nr. 1); gleich stehen Bezeichnungen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (Abs. 2). Den Grad verleiht die Hochschule mit dem Abschluss. Von den 126 Bachelor- und Master-Kernstudiengängen im Verzeichnis von wirtschaftspsychologie.com (Studiengänge mit Wirtschaftspsychologie im Kern), angeboten von 74 Hochschulen und Anbietern, schließen laut Recherche (Stand Oktober 2026) 59 mit dem Bachelor of Science ab, 7 mit dem Bachelor of Arts, 51 mit dem Master of Science und 9 mit dem Master of Arts. Was hinter den Graden steckt, erklärt der Glossareintrag Bachelor of Science.

Wer den eigenen Abschluss nennt, etwa Bachelor of Science im Studiengang Wirtschaftspsychologie, führt den verliehenen Grad. Nach den Erläuterungen des BDP zum Verbandsentwurf eines Psychologengesetzes behauptet die Angabe eines absolvierten Studiengangs wie „Psychologie (B.Sc.)“ keine Berufsbezeichnung; zulässig sei sie, wie schon bislang.

Psychologin und Psychologe

Für die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe gibt es kein eigenes Berufsgesetz (Stand Oktober 2026). Unter den geschützten Berufsbezeichnungen in § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB stehen etwa Arzt, Psychotherapeut und Steuerberater, Psychologe dagegen nicht. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten in einer Kurzinformation vom 27. August 2024 fest, dass sich für den Begriff des Psychologen keine gesetzliche Regelung findet; geschützt werde die Bezeichnung über § 5 UWG und über § 132a StGB. Der BDP begründet den strafrechtlichen Schutz mit Absatz 2 der Vorschrift: Die Bezeichnung Psychologe sei dem Grad Diplom-Psychologe zum Verwechseln ähnlich.

Im Geschäftsverkehr gilt § 5 UWG. Irreführend ist eine geschäftliche Handlung danach unter anderem, wenn sie zur Täuschung geeignete Angaben über die Befähigung des Unternehmers oder der Unternehmerin enthält, etwa in der Werbung für eigene Leistungen. Maßstab ist nach Darstellung des BDP meist, was die angesprochenen Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten; die Gerichte verlangten danach überwiegend ein Hauptfachstudium der Psychologie mit Bachelor und Master, früher mit Diplom. Ob eine Bezeichnung im konkreten Fall irreführt, entscheiden Gerichte im Einzelfall.

Ein eigenes Berufsgesetz gibt es nur für die PsychotherapieEin eigenes Berufsgesetz gibt esnur für die PsychotherapieStand Oktober 2026Psychotherapeutin, PsychotherapeutApprobation; § 1 PsychThG, § 132a StGBAkademischer Grad, etwa B.Sc.verleiht die Hochschule; § 132a StGBPsychologin, Psychologekein Berufsgesetz; § 5 UWG im EinzelfallWirtschaftspsychologin, -psychologenicht reglementiert; § 5 UWG im EinzelfallBDP und Verbandsentwurf (4.5.2025)Untere zwei: nur mit PsychologiestudiumEntwurf:kein geltendes Recht
Abb.: Bezeichnungen rund um Psychologie und Psychotherapie und ihr gesetzlicher Schutz. Quelle: PsychThG, StGB, UWG, BERUFENET, BDP, Stand Oktober 2026.

Übersicht: Psychotherapeutin oder Psychotherapeut braucht die Approbation, geschützt durch § 1 PsychThG und § 132a StGB. Akademische Grade wie B.Sc. oder M.Sc. verleiht die Hochschule, geschützt durch § 132a StGB. Für Psychologin oder Psychologe gibt es kein Berufsgesetz, im Geschäftsverkehr gilt § 5 UWG im Einzelfall. Die Tätigkeit als Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe ist nicht reglementiert, es gilt § 5 UWG im Einzelfall. Der BDP verlangt für beide Bezeichnungen ein Psychologiestudium. Der Verbandsentwurf vom 4. Mai 2025 ist kein geltendes Recht.

Darf sich ein Wirtschaftspsychologe Psychologe nennen?

Ausdrücklich regelt das kein Gesetz (Stand Oktober 2026). Nach Auffassung des BDP darf sich nur Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe nennen, wer berechtigt ist, die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe zu führen; dafür setzt der Verband ein Psychologiestudium mit Bachelor und Master voraus. Das ist die Position eines Berufsverbands, kein Gesetz. Rechtlich maßgeblich bleibt, ob eine Bezeichnung im Einzelfall über die Befähigung täuscht. Wer sie beruflich führen will, sollte das vorab prüfen lassen; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Was die Hochschulen angeben

Die Hochschulen ordnen ihre Studiengänge unterschiedlich ein. 48 der 126 Bachelor- und Master-Kernstudiengänge im Verzeichnis machen eine Angabe dazu, wozu der Abschluss berechtigt. Sieben weisen ausdrücklich darauf hin, dass er nicht zur Psychotherapie führt oder keine therapeutischen Inhalte hat. Drei schreiben, ihr Studiengang sei kein klassisches oder reines Psychologiestudium, etwa die Hochschule Ansbach für den Bachelor Angewandte Wirtschafts- und Medienpsychologie. Sechs verweisen auf eine Anerkennung durch den BDP oder die DGPs oder auf den europäischen Standard EuroPsy. Das sind Angaben der Hochschulen, keine rechtliche Bewertung; wirtschaftspsychologie.com übernimmt sie nicht.

StudiengangsnameBachelor (66)Master (60)gesamt (126)
Psychologie oder Angewandte Psychologie mit wirtschaftspsychologischer Ausrichtung4711
Wirtschaftspsychologie, Business Psychology oder Fachkombination6253115
Bachelor- und Master-Kernstudiengänge. Quelle: Recherche wirtschaftspsychologie.com, Stand Oktober 2026.

Auch der Name des Studiengangs entscheidet nicht allein. Nach den Erläuterungen des BDP zum Verbandsentwurf würde etwa ein Master in Psychologie ohne Psychologie-Bachelor nicht zur Bezeichnung berechtigen; nach geltendem Recht kommt es auf den Einzelfall an. Wer Psychologin oder Psychologe werden will, wählt nach den Maßstäben des Verbands ein Psychologiestudium mit Bachelor und Master. Unterschiede bei Inhalten und Berufswegen behandelt der Ratgeber Wirtschaftspsychologie oder Psychologie studieren, Wege nach dem ersten Abschluss der Ratgeber Nach dem Bachelor Wirtschaftspsychologie.

Psychologengesetz: was der Verbandsentwurf vorsieht

In einem Positionspapier vom 16. Dezember 2024 hält der BDP den Titel für gesetzlich nahezu ungeschützt und fordert ein Gesetz für Psychologinnen und Psychologen. Am 4. Mai 2025 hat die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen aus BDP und Deutscher Gesellschaft für Psychologie (DGPs) einen ausformulierten Entwurf vorgelegt. Danach

  • dürfte sich Psychologin oder Psychologe nennen, wer ein Bachelor- und ein konsekutives Masterstudium der Psychologie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit mindestens fünf Jahren Regelstudienzeit, 300 ECTS-Punkten, den Studieninhalten nach Anlage 1 des Entwurfs und einer Masterarbeit von mindestens 15 ECTS-Punkten abgeschlossen hat (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 des Entwurfs),
  • wäre die Bezeichnung auch in Wortverbindungen geschützt, also etwa als Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe (§ 3 Abs. 2),
  • wären frühere Diplomstudiengänge der Psychologie gleichgestellt, ebenso der Abschluss Diplom-Wirtschaftspsychologe (FH) nach der Rahmenprüfungsordnung von 1998 (§ 2 Abs. 2 und 3),
  • wären für eine Übergangszeit auch Abschlüsse gleichgestellt, die bis fünf Jahre nach Inkrafttreten erworben werden und nach den berufsethischen Richtlinien der Verbände zur Bezeichnung berechtigen, belegt durch eine Vollmitgliedschaft im BDP oder eine schriftliche Bestätigung von BDP oder DGPs (§ 2 Abs. 6),
  • kämen Psychologinnen und Psychologen in die Liste der geschützten Berufsbezeichnungen in § 132a StGB (Artikel 2).

Der Entwurf ist ein Vorschlag der Verbände, kein geltendes Recht. Der Bundestag hat kein solches Gesetz beschlossen, und ein Gesetzentwurf von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat liegt nicht vor. Laut Eintrag des BDP im Lobbyregister des Bundestages gab es Anfang 2026 Kontakt zum Bundesjustizministerium (Stand Oktober 2026). Studiengänge wie Wirtschaftspsychologie, ihre fachlichen Bezeichnungen und Abschlüsse wären nach den Erläuterungen des BDP nicht betroffen. Wer sich aber Psychologin oder Psychologe nennen will, auch in Wortverbindungen wie Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe, müsste die Voraussetzungen des Entwurfs erfüllen. Welche Verbände hinter dem Entwurf stehen, beschreibt der Ratgeber Fachverbände der Wirtschaftspsychologie.

Coaching, Beratung, Therapie: wo die Grenze liegt

Gleich, welche Bezeichnung jemand führt: Die Heilkunde ist eigens geregelt. Als Ausübung der Psychotherapie gilt nach § 1 Abs. 2 PsychThG jede mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden berufs- oder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht dazu. Wer ohne ärztliche Approbation Krankheiten, Leiden oder Körperschäden berufs- oder gewerbsmäßig feststellen, heilen oder lindern will, braucht nach § 1 Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis.

Beratung zu Führung, Teamarbeit oder beruflichen Zielen liegt damit in der Regel außerhalb der Heilkunde. Im Einzelfall entscheidet die konkrete Tätigkeit über die Einordnung. Was das für die Arbeit als Coach bedeutet, behandelt der Ratgeber Coaching mit wirtschaftspsychologischem Hintergrund.

Häufige Fragen

Darf ich mich mit einem Abschluss in Wirtschaftspsychologie Psychologe nennen?

Ein eigenes Berufsgesetz regelt das nicht. Im Geschäftsverkehr verbietet § 5 UWG, über die eigene Befähigung zu täuschen; die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sehen die Bezeichnung zudem durch § 132a StGB geschützt. Nach Auffassung des BDP setzt sie ein Psychologiestudium mit Bachelor und Master voraus. Ob ein Abschluss sie trägt, ist im Einzelfall zu prüfen (Stand Oktober 2026).

Ist Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe ein geschützter Beruf?

Nicht durch ein eigenes Berufsgesetz: Laut BERUFENET ist die Tätigkeit nicht reglementiert. Beliebig führen lässt sich die Bezeichnung trotzdem nicht. Im Geschäftsverkehr verbietet § 5 UWG, über die Befähigung zu täuschen, und nach Auffassung des BDP darf sie nur führen, wer sich Psychologin oder Psychologe nennen darf. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe und Psychotherapeut?

Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Führen dürfen sie vor allem Personen mit Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz, die heute ein fünfjähriges Studium und eine staatliche Prüfung voraussetzt, sowie Ärztinnen und Ärzte (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Für Psychologin oder Psychologe gibt es kein Berufsgesetz. Nach Auffassung des BDP setzt die Bezeichnung ein Psychologiestudium mit Bachelor und Master voraus.

Gibt es ein Psychologengesetz?

In Deutschland nicht, Stand Oktober 2026. Der Bundestag hat kein solches Gesetz beschlossen, ein Gesetzentwurf liegt ihm nicht vor. Es gibt einen Entwurf der Verbände BDP und DGPs vom 4. Mai 2025. Danach dürfte sich nur Psychologin oder Psychologe nennen, auch in Wortverbindungen wie Wirtschaftspsychologe, wer Psychologie mit Bachelor und Master oder mit einem gleichgestellten Abschluss studiert hat.

Was macht ein Wirtschaftspsychologe?

Laut BERUFENET wenden Wirtschaftspsychologinnen und Wirtschaftspsychologen psychologisches Wissen auf wirtschaftliche Fragen an, etwa in der Marktforschung, im Personalwesen bei Auswahlverfahren und Weiterbildung oder in der Forschung. Den Einstieg bildet in der Regel ein Studium der Wirtschaftspsychologie oder der Psychologie; für Führungs- und Spezialaufgaben nennt das BERUFENET meist einen Master.

Quellen

  1. BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit: Wirtschaftspsychologe/-psychologin
  2. Strafgesetzbuch (StGB), § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
  3. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
  4. Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 1 Berufsbezeichnung, Berufsausübung
  5. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rechtliche Regelungen über den Beruf und die Arbeitsweise von Psychotherapeuten und Psychologen, Kurzinformation WD 8 – 3000 – 055/24 (27.08.2024)
  6. BDP: FAQ Titelschutz
  7. BDP: Entwurf der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen eines Psychologengesetzes (PsyG), Berlin, 04.05.2025
  8. BDP: FAQ zum Entwurf eines Berufsgesetzes für Psychologinnen und Psychologen

Stand: Oktober 2026.