New Work ist ein Sammelbegriff für Arbeitsformen, die mehr Selbstbestimmung über Ort, Zeit und Inhalt der Arbeit versprechen, etwa mobiles Arbeiten, Selbstorganisation oder neue Bürokonzepte. Ursprünglich stammt der Begriff vom Philosophen Frithjof Bergmann, der damit eine grundlegende Kritik an der Lohnarbeit verband. In der Wirtschaftspsychologie ist New Work deshalb auch ein Beispiel dafür, wie sich ein Begriff zwischen Gesellschaftsentwurf und Managementpraxis verschiebt.
Herkunft: Bergmanns Idee der Neuen Arbeit
Nach der Darstellung von Krings (2023) in der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ der Bundeszentrale für politische Bildung entstand New Work als Idee Bergmanns in den 1970er-Jahren. Anlass war der Verlust vieler Arbeitsplätze in der Autoindustrie von Flint (Michigan). Statt Lohnarbeit sollten Menschen nach Bergmanns Vorstellung einer Arbeit nachgehen, die ihren eigenen Fähigkeiten entspricht, und dabei eigene Vorhaben verwirklichen können. Flint wurde auch Standort des ersten New-Work-Zentrums. Krings nennt drei übergeordnete Ziele:
- kleine, regional verankerte Werkstätten als Alternative zur Massenfertigung
- moderne, besonders digitale Technik, die Arbeit vernetzt und Hierarchien abbaut
- ein anderes Verständnis von Arbeit: Tätigkeiten, in denen sich Menschen entfalten können, statt eines Einsatzes, den Arbeitgeber von ihren Beschäftigten einfordern
Gute Arbeit ist in Bergmanns Worten die, die man „wirklich, wirklich will“ (zitiert nach dem Editorial der Ausgabe, 2023). Ausgearbeitet hat er das Konzept unter anderem in „Neue Arbeit, neue Kultur“ (2004). Kritisch merkt Krings an, dass Bergmanns Schilderungen die Arbeit als Weg zur Befreiung häufig verklären und den sehr unterschiedlichen Bedingungen, unter denen Menschen heute arbeiten, wenig Rechnung tragen.
Heutige Verwendung in Unternehmen
Heute begegnet der Begriff nach Krings vor allem in Coaching-Angeboten für Organisationen und Einzelpersonen, oft mit wenig Bezug zu Bergmanns ursprünglicher Idee. Unternehmen verbinden damit vor allem eigene Ziele: Beschäftigte sollen ihre Fähigkeiten ausbauen, motiviert arbeiten und sich enger an das Unternehmen binden, die Abläufe sollen effizienter werden. Mehr Spielraum bei Ort und Zeit der Arbeit bedeutet nach dem Editorial der Ausgabe aber nicht automatisch, dass sich Beschäftigte in ihrer Arbeit selbst verwirklichen.
| Merkmal | Bergmanns Konzept | Heutige Verwendung |
|---|---|---|
| Ziel | Übergang aus dem System der Lohnarbeit | Motivation, Bindung und Effizienz im Unternehmen |
| Ansatz | eigene Projekte, Gemeinschaftsinitiativen, Technik für neue Formen des Wirtschaftens | mobiles Arbeiten, Selbstorganisation, Coaching und digitale Werkzeuge |
| Kritik | idealisiert Arbeit als Emanzipation | mehr Selbstbestimmung, aber nicht zwangsläufig Selbstverwirklichung |
Ob einzelne Formen Zufriedenheit oder Leistung verändern, lässt sich aus dem Begriff nicht ableiten; das ist für jede Form gesondert zu untersuchen.
Vergleich in zwei Spalten. Bergmanns Konzept: Ziel ist der Übergang aus der Lohnarbeit, Ansatz sind eigene Projekte und Gemeinschaftsinitiativen, kritisiert wird, dass Arbeit idealisiert wird. Heutige Verwendung in Unternehmen: Ziel sind Motivation, Bindung und Effizienz, Ansatz sind mobiles Arbeiten, Coaching und digitale Werkzeuge, kritisiert wird, dass mehr Selbstbestimmung nicht zwangsläufig Selbstverwirklichung bedeutet.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
Für mobiles Arbeiten gibt es ein eigenes Mitbestimmungsrecht: Bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird, hat der Betriebsrat mitzubestimmen, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG). Ob mobile Arbeit überhaupt eingeführt wird, erfasst dieses Recht nach der Gesetzesbegründung nicht; darüber entscheidet weiterhin der Arbeitgeber (Bundestagsdrucksache 19/28899, S. 23). Davon zu unterscheiden ist der Telearbeitsplatz: ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Für Telearbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung nur in Teilen, etwa bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes (§ 1 Abs. 4 ArbStättV). Rechtsstand: Oktober 2026.
New Work im Studium der Wirtschaftspsychologie
Den Begriff New Work nennen 8 von 95 erfassten Anbietern laut Recherche, Stand Oktober 2026, in Studiengangsnamen, Schwerpunkten oder Modullisten, Organisationsentwicklung oder Change 43 von 95. Meist steht New Work dort zusammen mit Führung oder Organisationsentwicklung. Typische Fragen in Seminar und Klausur:
- Ursprungsidee und heutigen Managementbegriff unterscheiden
- Selbstbestimmung mit der Selbstbestimmungstheorie theoretisch fassen
- neue Arbeitsformen nach Merkmalen der Arbeitsgestaltung beurteilen
- Einführung neuer Arbeitsformen als Change-Management planen und dabei die Mitbestimmung beachten
- Behauptungen über Wirkungen einzelner Formen auf ihre Belege prüfen: Welche Form, welche Stichprobe, welches Kriterium?