Meldung · Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 09.09.2026
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) widmet die Ausgabe 3/2026 ihres Magazins „top eins“ der Teilhabe von Beschäftigten mit Beeinträchtigungen am Arbeitsleben. Das Heft richtet sich an Führungskräfte im öffentlichen Dienst und erscheint viermal im Jahr. Auf die Ausgabe wies die DGUV am 9. September 2026 hin.
Nach Darstellung der DGUV setzt Inklusion im Arbeitsalltag geeignete Strukturen, offene Kommunikation und Führungskräfte voraus, die sie als Bestandteil einer guten Arbeitskultur begreifen. Ein offener Umgang mit Unsicherheiten erleichtere es, Fehler rasch zu korrigieren. Führungskräfte benötigten dafür Schulungen, Beratung und Informationen über Fördermöglichkeiten. Als Ansprechpartner im Betrieb nennt die DGUV Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Personalabteilung, den Betriebsrat und, falls vorhanden, die Schwerbehindertenvertretung. Außerhalb des Betriebs kommen Unfallkassen, die einheitlichen Ansprechstellen sowie die Integrations- und Inklusionsämter hinzu.
Wie kommuniziert wird, hängt laut DGUV von der Art der Beeinträchtigung ab. Interessenverbände geben dazu eigene Empfehlungen. Gespräche sollten nach Darstellung der DGUV direkt mit der betroffenen Person geführt werden, nicht über Begleitpersonen oder Kolleginnen und Kollegen. „Führungskräfte müssen Inklusion aktiv vorleben und verankern“, sagt Dirk Lauterbach, Leiter der Geschäftsstelle Disability Management der DGUV Akademie.
Für die Arbeits- und Organisationspsychologie berührt das Thema Führungsverhalten, Teamkommunikation und Arbeitskultur als Bedingungen betrieblicher Teilhabe.
Originalmitteilung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), 09.09.2026: Mitteilung lesen (abgerufen 2026-10-22)