Welche Berufe mit Wirtschaftspsychologie die Hochschulen im Blick haben, zeigt eine Zählung von wirtschaftspsychologie.com (Stand Oktober 2026): 109 von 123 erfassten Kernstudiengängen mit Berufsfeldangabe nennen Personal und HR, 93 Marketing, Werbung und Kommunikation, 90 Beratung, 80 Markt- und Konsumforschung und 77 Organisationsentwicklung. Eine Jobzusage ist damit nicht verbunden: Die Angaben beschreiben Einsatzfelder, auf die das Studium vorbereiten soll. Das BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit fasst den Beruf allgemein: Wirtschaftspsychologinnen und Wirtschaftspsychologen wenden psychologisches Wissen auf wirtschaftliche Fragen an.
Das Wichtigste in Kürze
- Personal und HR nennen 109 von 123 Kernstudiengängen als Berufsfeld, Marketing, Werbung und Kommunikation 93, Beratung 90.
- Hochschulen nennen meist mehrere Felder zugleich: 85 der 123 Studiengänge führen fünf oder mehr auf.
- Seltener genannt sind Gesundheit im Betrieb (19) sowie UX (16), Medien (15) und Selbstständigkeit (13).
- Die Tätigkeit als Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe ist laut BERUFENET nicht reglementiert; gesetzlich geschützt ist dagegen die Bezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.
- Für Führungs- und Spezialaufgaben nennt das BERUFENET meist ein Masterstudium.
Berufe mit Wirtschaftspsychologie: welche Felder die Hochschulen nennen
Für die Zählung hat wirtschaftspsychologie.com die Berufsfeldangaben aus dem eigenen Verzeichnis ausgewertet, so wie sie auf den Studiengangsseiten stehen (Stand Oktober 2026), und sechzehn Feldern zugeordnet: Von 134 erfassten Kernstudiengängen nennen 123 Berufsfelder, angeboten von 74 Hochschulen und Anbietern. Kernstudiengänge sind Studiengänge, deren Kern die Wirtschaftspsychologie ist, auch Business Psychology oder Markt- und Werbepsychologie; reine Arbeits- und Organisationspsychologie zählt hier nicht mit. Ein Studiengang zählt für jedes Feld, das er nennt.
| Berufsfeld laut Hochschule | Studiengänge (von 123) | Anbieter (von 74) |
|---|---|---|
| Personal und HR | 109 | 68 |
| Marketing, Werbung und Kommunikation | 93 | 62 |
| Beratung und Consulting | 90 | 58 |
| Markt-, Konsum- und Medienforschung | 80 | 54 |
| Organisationsentwicklung und Change | 77 | 54 |
| Coaching und Training | 53 | 40 |
| Führungs- und Managementaufgaben | 25 | 23 |
| Gesundheit im Betrieb | 19 | 17 |
| UX und Mensch-Technik | 16 | 15 |
| Medien | 15 | 14 |
| Wissenschaft und Forschung | 14 | 13 |
| Selbstständigkeit und Gründung | 13 | 12 |
| Öffentlicher Dienst und Verwaltung | 13 | 12 |
| Arbeitsgestaltung und Arbeitspsychologie | 12 | 12 |
| Daten und Analytics | 6 | 5 |
| Verhaltensökonomie und Behavioral Insights | 5 | 5 |
Fast neun von zehn Studiengängen nennen Personal und HR, im Bachelor sind es 62 von 65. Marketing, Beratung, Marktforschung und Organisationsentwicklung folgen mit jeweils mehr als 60 Prozent, Coaching und Training nennen 53 Studiengänge, also 43 Prozent. Führungs- und Managementaufgaben kommen auf 20 Prozent (25 von 123), alle übrigen Felder auf weniger als ein Fünftel der Studiengänge. Die Hochschulen nennen dabei meist mehrere Felder: 85 der 123 Studiengänge führen fünf oder mehr auf. Das Studium legt sich also selten auf einen Beruf fest.
Wer ein Feld schon im Blick hat, sieht sich die Wahlmodule und Vertiefungen der Studiengänge an. Diese zeigen genauer als die Liste der Berufsfelder, worauf ein Studium vorbereitet, denn die Berufsfeldangaben fallen bei vielen Hochschulen ähnlich aus.
Balken: Berufsfelder laut Hochschulangaben in 123 Kernstudiengängen. Personal und HR 109; Marketing, Werbung, Kommunikation 93; Beratung und Consulting 90; Markt- und Konsumforschung 80; Organisationsentwicklung, Change 77; Coaching und Training 53; Führungsaufgaben 25; Gesundheit im Betrieb 19; Seltener: UX 16, Medien 15, Selbstständigkeit 13
Personal und HR
Im Personalwesen untersuchen Wirtschaftspsychologinnen und Wirtschaftspsychologen laut BERUFENET Abläufe und Strukturen und schlagen Verbesserungen vor, etwa für die Auswahl und Gewinnung von Personal oder für Angebote der Aus- und Weiterbildung. Die Hochschulen nennen das Feld mit vielen Bezeichnungen, von Personalmanagement und Employer Branding bis zum HR Business Partner. Im Bachelor führen 62 von 65 Studiengängen das Feld auf, im Master 45 von 55.
Recruiting und Eignungsdiagnostik
Ein Kernbereich ist die Auswahl von Personal. Dazu gehören laut BERUFENET Anforderungskataloge, die Einführung von Systemen für Eignungsdiagnose und Auswahl sowie die Auswertung von Einstellungsinterviews. Wie solche Verfahren aufgebaut sind und woran sich ihre Qualität messen lässt, erklärt der Glossareintrag Eignungsdiagnostik.
Personal- und Führungskräfteentwicklung
Der zweite Schwerpunkt ist die Entwicklung von Beschäftigten: Weiterbildung planen, Führungskräfte begleiten, Talente fördern. In den Hochschulangaben erscheint das als Personalentwicklung, Führungskräfteentwicklung, Talent Management oder Corporate Learning. Aufgaben und Einstieg beschreibt der Ratgeber Personalwesen und HR mit Wirtschaftspsychologie.
Markt-, Werbe- und Konsumforschung
80 Studiengänge nennen Markt-, Konsum- oder Medienforschung, 93 Marketing, Werbung oder Kommunikation. Laut BERUFENET konzipieren Wirtschaftspsychologinnen und Wirtschaftspsychologen Projekte der Marktforschung, analysieren, wie Zielgruppen konsumieren, und richten Maßnahmen in Marketing und Vertrieb daran aus. Als Beschäftigungsorte nennt das BERUFENET Unternehmensberatungen, die Markt- und Meinungsforschung sowie Kommunikations-, Werbe- und PR-Agenturen.
In den Hochschulangaben tauchen dafür Bezeichnungen wie Consumer Insights, Marktforschungsinstitute, Marketingabteilungen oder Werbeagenturen auf. Bachelorstudiengänge nennen Marktforschung häufiger als Masterstudiengänge (52 von 65 gegenüber 26 von 55). Wie eine Marktforschungsstudie abläuft und welche Module dafür vorbereiten, zeigt der Ratgeber Markt- und Werbeforschung mit Wirtschaftspsychologie.
Organisationsentwicklung und Beratung
Beratung nennen 90 Studiengänge, Organisationsentwicklung und Change 77. Laut BERUFENET gestalten Wirtschaftspsychologinnen und Wirtschaftspsychologen Veränderungsprozesse mit, bewerten Arbeitsabläufe und Strukturen mit Mitarbeiterbefragungen oder Kennzahlen und entwickeln daraus Konzepte. In den Hochschulangaben erscheinen interne Rollen, etwa im Change Management eines Unternehmens, ebenso wie die externe Unternehmens-, Personal- oder Organisationsberatung.
Nah verwandt ist die Arbeitsgestaltung, die 12 Studiengänge eigens nennen, etwa als Arbeitsanalyse und -bewertung oder gesundheitsorientierte Arbeitsgestaltung. Welche Wege in Beratung und Organisationsentwicklung führen, beschreibt der Ratgeber Organisationsentwicklung und Beratung.
Coaching und Training: wo die Heilkunde beginnt
Coaching und Training nennen 53 von 123 Studiengängen, Selbstständigkeit oder Gründung 13, oft in Verbindung mit Coaching oder Beratung. Für die freiberufliche Arbeit nennt das BERUFENET Tätigkeiten als Mediatorin oder Mediator, als Persönlichkeitstrainerin oder Persönlichkeitstrainer und in der Unternehmensberatung.
Die Grenze zieht das Recht. Als Ausübung der Psychotherapie gilt nach § 1 Psychotherapeutengesetz eine mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren oder Methoden berufs- oder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist; Tätigkeiten, die nur soziale Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde betreffen, gehören nicht dazu. Wer Krankheiten, Leiden oder Körperschäden berufs- oder gewerbsmäßig feststellen, heilen oder lindern will, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert zu sein, braucht nach § 1 Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis. Coaching zu beruflichen Zielen, Führung oder Teamkonflikten liegt damit in der Regel außerhalb der Heilkunde, die Behandlung psychischer Störungen nicht. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, hängt von der konkreten Tätigkeit ab; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Mehr dazu im Ratgeber Coaching mit wirtschaftspsychologischem Hintergrund.
Seltener genannt: UX, Medien, Gesundheit im Betrieb
Deutlich seltener nennen die Hochschulen andere Felder: Führungs- und Managementaufgaben 25-mal, Gesundheit im Betrieb 19-mal, UX und Mensch-Technik 16-mal, Medien 15-mal, Wissenschaft und Forschung 14-mal, Selbstständigkeit und den öffentlichen Dienst je 13-mal. Datenanalyse erscheint 6-mal, Verhaltensökonomie 5-mal. Selten genannt heißt nicht, dass es diese Wege nicht gibt; die Hochschulen weisen sie nur seltener als Berufsfeld aus.
Wissenschaft und Forschung nennen 14 Studiengänge, 9 davon Master. Wer an einer Hochschule wissenschaftlich arbeiten will, braucht laut BERUFENET in der Regel eine Promotion; das Promotionsrecht liegt in der Regel bei Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Den öffentlichen Dienst führen vor allem Masterstudiengänge auf (10 von 13), etwa als psychologische Dienste in Verwaltungen.
Ein Beispiel für einen Studiengang mit UX-Bezug ist Medien- und Wirtschaftspsychologie an der Hochschule der Medien Stuttgart. Die Hochschule nennt als Berufsfelder die Markt- und Konsumentenforschung, die Forschung zu Usability und User Experience und das Personalwesen mit Personalentwicklung, Recruiting und Weiterbildung. Das Feld Gesundheit im Betrieb steht in den Hochschulangaben für betriebliches Gesundheitsmanagement, Prävention und gesundheitsorientierte Arbeitsgestaltung. Feststellung und Behandlung von Krankheiten, auch von psychischen Störungen, gehören zur Heilkunde und setzen eine Approbation, etwa als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz voraus.
Was der Abschluss bedeutet
Bachelor oder Master
Für den Einstieg in den Beruf nennt das BERUFENET in der Regel ein abgeschlossenes grundständiges Studium der Wirtschaftspsychologie oder Psychologie. Für Führungspositionen und spezialisierte Aufgaben ist meist ein Master gefordert, für Wissenschaft und Forschung häufig eine Promotion. Die Hochschulangaben passen dazu: Führungs- und Managementaufgaben nennen 16 der 55 Master-, aber nur 8 der 65 Bachelorstudiengänge, Selbstständigkeit 9 Master- gegenüber 3 Bachelorstudiengängen. Welche Wege nach dem Bachelor offenstehen, beschreibt der Ratgeber Nach dem Bachelor Wirtschaftspsychologie.
Wirtschaftspsychologe ist nicht automatisch Psychologe
Die Tätigkeit als Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe ist laut BERUFENET nicht reglementiert; eine staatliche Zulassung gibt es nicht. Gesetzlich geschützt ist nach § 1 Psychotherapeutengesetz dagegen die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut: Wer Psychotherapie unter dieser Bezeichnung ausüben will, braucht eine Approbation. Voraussetzung dafür sind ein eigenes Studium, das in Vollzeit fünf Jahre dauert, an Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen angeboten wird und aus Bachelor und Master besteht (§ 9 PsychThG), und die bestandene psychotherapeutische Prüfung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 PsychThG). Mehrere Hochschulen schreiben ausdrücklich, dass ihr Studiengang nicht dorthin führt, etwa die Universität Potsdam für ihren Master mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie.
Für die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe gibt es kein eigenes Berufsgesetz (Stand Oktober 2026). Das Strafgesetzbuch stellt in § 132a das unbefugte Führen akademischer Grade wie Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe unter Strafe; unter den geschützten Berufsbezeichnungen nennt die Vorschrift etwa Arzt und Psychotherapeut, nicht aber Psychologe. Wer die Bezeichnung im Geschäftsverkehr führt, darf nach dem Wettbewerbsrecht nicht über die eigene Befähigung täuschen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG); ob das der Fall ist, entscheiden Gerichte im Einzelfall. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hält den Titel in einem Positionspapier vom 16. Dezember 2024 für gesetzlich nahezu ungeschützt und fordert ein Gesetz für Psychologinnen und Psychologen, zu dessen Eckpunkten ein Bachelor- und Masterstudium in Psychologie und der Schutz der Berufsbezeichnung gehören. Einen ausformulierten Entwurf hat die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen aus BDP und Deutscher Gesellschaft für Psychologie am 4. Mai 2025 vorgelegt. Danach dürfte die Bezeichnung, auch in Wortverbindungen wie Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe, nur führen, wer ein Psychologiestudium nach den Vorgaben des Entwurfs oder einen gleichgestellten Abschluss hat. Der Entwurf ist ein Vorschlag der Verbände: Der Bundestag hat kein solches Gesetz beschlossen, ein Gesetzentwurf liegt ihm nicht vor (Stand Oktober 2026). Ob ein Abschluss in Wirtschaftspsychologie die Bezeichnung trägt, hängt vom Studiengang ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Was die Bezeichnungen erlauben, behandelt der Ratgeber Wirtschaftspsychologe oder Psychologe.
Praxis im Studium als Einstieg
Den Übergang in den Beruf bereiten viele Studiengänge mit Praxisphasen vor. 27 der 66 Bachelor-Kernstudiengänge im Datensatz nennen ein Praxissemester, einige davon als Wahlmöglichkeit neben einem Auslandssemester. An der Hochschule der Medien Stuttgart etwa findet es in einem Unternehmen eigener Wahl statt. Ein Praktikum gibt Einblick in ein Berufsfeld; an manchen Hochschulen ergibt sich daraus auch das Thema der Abschlussarbeit.
Wer Studium und Beruf von Beginn an verbinden will, findet duale Angebote auf der Seite Duales Studium Wirtschaftspsychologie. Pflichtpraktika, Dauer und Bereiche erklärt der Ratgeber Praktikum in der Wirtschaftspsychologie.
Häufige Fragen
Was kann man mit Wirtschaftspsychologie machen?
Die Hochschulen nennen vor allem Personal und HR, Marketing, Beratung, Marktforschung und Organisationsentwicklung. Laut Zählung von wirtschaftspsychologie.com (Stand Oktober 2026) führen 109 von 123 Kernstudiengängen Personal und HR als Berufsfeld auf, 93 Marketing, Werbung und Kommunikation und 90 Beratung. Fast alle Studiengänge nennen mehrere Felder zugleich.
Ist Wirtschaftspsychologe ein geschützter Beruf?
Nicht durch ein eigenes Berufsgesetz. Laut BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit ist die Tätigkeit als Wirtschaftspsychologin oder Wirtschaftspsychologe nicht reglementiert. Beliebig führen lässt sich die Bezeichnung trotzdem nicht: Wer sie im Geschäftsverkehr nutzt, darf nicht über die eigene Befähigung täuschen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 UWG); nach Auffassung des Berufsverbands BDP darf sie nur führen, wer sich Psychologin oder Psychologe nennen darf. Gesetzlich geschützt ist nach § 1 Psychotherapeutengesetz die Bezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, die eine Approbation voraussetzt. Ob ein Abschluss die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe trägt, ist im Einzelfall zu prüfen (Stand Oktober 2026).
Braucht man für den Beruf einen Master?
Nicht zwingend. Laut BERUFENET reicht in der Regel ein abgeschlossenes grundständiges Studium der Wirtschaftspsychologie oder Psychologie. Führungspositionen und spezialisierte Aufgaben erfordern meist einen Master, Wissenschaft und Forschung häufig eine Promotion. Auch die Hochschulen nennen Führungsaufgaben vor allem bei Masterstudiengängen.
Darf man mit Wirtschaftspsychologie als Coach arbeiten?
Coaching zu beruflichen Zielen, Führung oder Konflikten gehört in der Regel nicht zur Heilkunde. Wer dagegen berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, auch psychische Störungen, feststellen, heilen oder lindern will, braucht eine Approbation, etwa als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, oder eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Wo die Grenze liegt, hängt von der konkreten Tätigkeit ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Quellen
- BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit: Wirtschaftspsychologe/-psychologin
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 1 Berufsbezeichnung, Berufsausübung
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 9 Dauer, Struktur und Durchführung des Studiums
- Heilpraktikergesetz (HeilprG), § 1
- BDP: Der Titel muss Vertrauen erhalten: Titelschutz ist Verbraucherschutz (Positionspapier, Berlin, 16.12.2024)
- Hochschule der Medien Stuttgart: Medien- und Wirtschaftspsychologie (B.Sc.)
- Strafgesetzbuch (StGB), § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Rechtliche Regelungen über den Beruf und die Arbeitsweise von Psychotherapeuten und Psychologen, Kurzinformation WD 8 – 3000 – 055/24 (27.08.2024)
- BDP: Entwurf der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen eines Psychologengesetzes (PsyG), Berlin, 04.05.2025
- BDP: FAQ zum Psycholog*innengesetz (Wortkombinationen wie Wirtschaftspsychologin/Wirtschaftspsychologe)
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 2 Erteilung der Approbation
Stand: Oktober 2026.